Das Gesetz.

Auf unserer Einstiegsseite wollen wir uns vorwiegend mit der niederländischen Gesetzgebung befassen, die in erster Linie eigentlich eine EG-Gesetzgebung ist.

Dem war bis zum 2. Weltkrieg noch nicht so. Die Zollgesetzgebung war zu der Zeit fast ausschließlich eine nationalstaatliche Angelegenheit. Es gab allerdings ein Abkommen mit den Rhein-Anrainerstaaten aus dem Jahre 1868. Dieses Abkommen regelte den freien Transport über den Rhein und ist auch heute noch in Kraft. Daneben gab es einen 1843 mit Belgien abgeschlossenen Vertrag, Scheldetraktat genannt. Dieser Vertrag regelte die freie Durchfahrt vom Meer zu den Häfen von Antwerpen bzw. Gent und umgekehrt. Aber dabei blieb es.

Dies änderte sich erst in den vierziger und fünfziger Jahren, es entstanden eine Reihe von internationalen Organisationen wie z. B. die Vereinten Nationen, der Internationale Zollrat (jetzt die Weltzollorganisation WCO) sowie die Organisation aufgrund des Allgemeinen Tarif- und Handelsabkommens (GATT, jetzt ausgebaut zur Welthandelsorganisation WTO). Diese Organisationen sollten den internationalen Handel fördern, und ein Mittel dazu ist selbstverständlich die Harmonisierung der Zollgesetze.

Es kam eine Reihe von Regelungen zustande:
  • die Brüsseler Güternomenklatur (der Vorläufer des heutigen Harmonisierten Systems).
  • die Brüsseler Wertedefinition (der Vorläufer der heutigen, im GATT-Rahmen festgestellte Wertedefinition).
  • die TIR-Konvention 1959 (jetzt die 1975er Konvention).



    Die Euratom, die Benelux, die EGKS und die EWG entstanden in der gleichen Periode, wobei insbesondere die EG den Zweck hatte, die wirtschaftlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu fördern. Ein wichtiges Mittel dazu ist die Entwicklung eines gemeinsamen Marktes, und dabei ist insbesondere die Bildung einer Zollunion eine wichtige Maßnahme. Es wurden internationale Abkommen geschlossen im Bereich des Straßen-, Schienen-, Schiffs-, Luft- und Postverkehrs. Diese Abkommen enthalten u. a. Bestimmungen über die zolltechnische Abfertigung dieser Verkehrsströme. Außerdem regeln diese Bestimmungen die Zollabfertigung der internationalen Streitkräfte, der diplomatischen Vertretungen sowie der internationalen Organisationen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

    Quelle: Handbbuch zollgesetzgebung

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