Customs Solutions arbeitet nach den folgenden Prinzipien;



auf der Grundlage von Neuaufnahme und Offerte, auch für Second Opinion.


Bei dieser Vertragsart können Sie unsere spezialistische Hilfe einschalten für jede Form der Beratung, die Verträge sind oft relativ kleinformatig und kurzzeitig. Bei dieser Vertragsart wird ein fester Tarif als Honorar vereinbart. Für Offerten und Übereinkommen, in denen ein festes Stundenhonorar angeboten wird oder verabredet wurde, gilt Artikel 7 Abs. 2, 5 und 6 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bedingungen. Sollte ein Gespräch länger als 30 Minuten dauern, gilt Artikel 7 Abs. 3 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bestimmungen (für die zusätzlich aufgewendete Zeit).














auf der Grundlage von Stundentarif-Aufträgen.


Stundenverträge bilden die ideale Lösung, wenn Sie auf lockerer Basis Bedarf an Information und Unterstützung auf Beratungsgebiet benötigen. Die Verträge sind oft relativ kleinformatig und kurzzeitig. Bei dieser Vertragsart wird ein fester Stundentarif als Honorar vereinbart. Für Offerten und Übereinkommen, in denen ein festes Stundenhonorar angeboten wird oder verabredet wurde, gilt Artikel 7 Abs. 2, 5 und 6 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bedingungen. Sollte das Gespräch und / oder die Tätigkeiten länger als 30 Minuten dauern, gilt Artikel 7 Abs. 3 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bestimmungen (für die zusätzlich aufgewendete Zeit).













auf der Grundlage von Volumenverträgen.


Über einen Volumenvertrag können Sie unsere professionelle Hilfe einschalten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen. Hierin ist die Rede von einem klaren Auftraggeber-Auftragnehmer- Verhältnis. Falls kein festes Honorar vereinbart wird, gilt Artikel 7 Abs. 3 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bedingungen.
















auf der Grundlage von no cure, no pay Aufträgen
(ausschließlich bei case expertise Aufträgen).



Unsere Kenntnis findet seinen Weg in die Wirtschaft, über Kenntnis-Transfer, Beratung oder Problemlösung. Dies gehört zur kommerziellen Funktion, die wir in der Gesellschaft einnehmen. Aber es sind Situationen denkbar, in denen für eine gebotene Kenntnis ein höherer Preis gilt als sonst. Einige gute Beispiele dafür sind:
  • die Exklusivität.
  • konkursangelegenheiten.
  • beseitigung von Steuerschulden.
  • anträge auf Rückgabe, usw.
    Bei dieser Vertragsart wird ein fester Tarif als Honorar vereinbart. Für Offerten und Übereinkommen, in denen ein festes Stundenhonorar angeboten wird oder verabredet wurde, gilt Artikel 7 Abs. 2, 5 und 6 bis einschl. 11 unserer Allgemeinen Bedingungen.