Der Warenimport in die Europäische Union (und insbesondere in die Niederlande) bedeutet, dass die Importeure über aktuelle Kenntnisse im Bereich der Zollgesetzgebung verfügen müssen. Aktuell, weil die Zollgesetzgebung einem steten Änderungsprozess unterliegt. Daneben ist eine effiziente Betriebsführung im Einklang mit der Zollgesetzgebung außerordentlich wichtig. Sollten diese Kenntnisse in Ihrem Betrieb nicht in ausreichendem Maße vorhanden sein, so steht Ihnen Customs Solutions gern mit Rat und Tat zur Seite.

Beispiele; Haben Sie sich schon gefragt:
  • ob Ihnen mit einer temporären oder definitiven Einfuhrtransaktion gedient ist.
  • ob für Ihre Güter irgendwelche Einfuhrbeschränkungen gelten?
  • ob die Rechnung für die eingeführte Ware den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
  • ob Sie für die eingeführte Ware ausreichende Sicherheiten hinterlegt haben oder ob Sie den für die Zollabfertigung fälligen Betrag sofort mit der Deklaration der Ware entrichten sollten?
  • ob der Zollwert (Transaktionswert) der Ware auf die richtige Art und Weise bestimmt worden ist?
  • ob Ihnen beim Einfuhr irgendwelche Tarifpräferenzen (Einfuhrzollrabatte) zustehen?
  • ob die Ware gemäß den sechs geltenden Einteilungsregeln im Gebrauchstarif eingeteilt worden sind?


    Dies sind in Prinzip die wichtigsten Fragen, mit denen Sie als Importeur oder Anmelder konfrontiert werden könnten. Schließlich möchten wir noch einmal betonen, dass die gesetzlichen Regelungen außerordentlich kompliziert sind. Eine (von Ihnen) falsch eingeleitete Prozedur lässt sich üblicherweise nur sehr schwer berichtigen. Es empfiehlt sich daher, gleich vom Anfang an die richtige Prozedur in Gang zu setzen.

    Nehmen Sie daher kontakt mit uns auf. Wir sind gern bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

    Unsere Adressendaten sind nachstehend aufgeführt.

    Customs Solutions
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    Niederlande
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