Beim Export verlassen die Güter endgültig das Territorium der Niederlande oder das der europäischen Union. In solchen Fällen hat sich der Exporteur oder Antragsteller auch an bestimmten Regeln zu halten.

Einige dieser Regeln sind:
  • dass Ihre Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.
  • dass der Zollwert der Güter auf die richtige Art und Weise bestimmt werden muss.
  • dass die Güter gemäß den sechs geltenden Einstufungskriterien im Gebrauchstarif eingeteilt sein müssen.
  • dass Sie sich vergewissern sollten, ob Ihre Güter irgendwelchen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (bei strategischen und kerntechnischen Gütern in der Form einer Ausfuhrgenehmigung).
  • dass die Güter beim Abfertigungsbüro angezeigt werden müssen (schriftlich oder elektronisch).
  • dass die Güter nach erfolgter Anzeige in dem Zustand verbleiben müssen, in dem sie sich zum Anmeldezeitpunkt befanden.



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