ALLGEMEINE  BEDINGUNGEN  FÜR  DIENSTLEISTUNG.

 

 

VON:


CUSTOMS SOLUTIONS

Willem Beukelszstraat 18A
3027 CL ROTTERDAM

NIEDERLANDE

 

in der Folge ’’Benutzer’’ genannt

 

Artikel  1       Begriffsbestimmungen

 

1. In diesen allgemeinen Bedingungen werden die nachfolgenden  Wörter in der nachfolgenden        

    Bedeutung gebraucht, es sei denn, dass  ausdrücklich eine andere Formulierung verwendet ist.


    Benutzer: Derjenige, der die algemeinen Bedingungen benutzt.

    Auftraggeber: Derjenige, der als Vertragspartner des Benutzers auftritt.

    Vertrag: Der Dienstleistungsvertrag.

 

 

Artikel  2       Allgemein

 

1. Diese Bedingungen haben Geltung für jedes Angebot, für jede offerte und für jeden Vertrag

    zwischen Benutzer und einem Auftraggeber, wofür Benutzer diese Bedingungen für zutreffend

    erklärt hat, insoweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen     

    Bedingungen abgewichen sind.

 

2. Die diesbezüglichen Bedingungen sind ebenfalls wirksam für alle Verträge mit Benutzer, fur

    deren Ausführung Dritte einbezogen werden müssen.

 

3. Etwaige Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen sind nur dann gültig wenn diese

    ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

4. Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen seitens des Auftraggebers finden keine    

    Anwendung auf den Vertrag.

 

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen für unwirksam   

    erklärt oder vernichtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen

    Bedingungen völlig wirksam.

    Benutzer und Auftraggeber werden alssdan in gegenseitigem Einvernehmen neue    

    Bestimmungen Vereinbaren an Stelle von den für unwirksam erklärten oder vernichteten   

    Bestimmungen, wobei, wenn und insofern es möglich ist, die Absicht und die Tendenz der 

    ursprünglichen Bestimmung Beachtet wird. ( siehe auch: Artikelreihe unter 1)

 

 

Artikel  3       Angebote und Offerten

 

1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dass es sich um ein befristetes Angebot   

    handelt.

 

2. Die vom Benutzer gemachten Offerten sind unverbindlich; sie haben eine Gültigkeitsfrist

    von 30 Tagen, wenn nicht anders angegeben. Offerten sind für den   

    Verbraucher nur dann verbindlich wenn deren Annahme vom Vertragspartner innerhalb von

    30 Tagen schriftlich bestätigt wurde, wenn nicht anders angegeben.

 

3. Die Preise in den erwähnten Angeboten und Offerten sind ausschliesslich MWSt  und sonstiger  

    behördlichen Abgaben, und auch etwaiger im Rahmen des Vertrages aufgewandten Kosten, wie

    Versand- und Verwaltungskosten., wenn nicht anders angegeben.

 

4. Wenn die Annahme (auf nebensächliche Punkte) vom in der Offerte erwähnten Angebot  

     abweicht, ist sie für  den Benutzer nicht verbindlich. Der vertrag wird  dann nicht wirksam  

     gemäss dieser abweichenden Annahme, wenn nicht vom Benutzer anders angegeben.

 

5. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Benutzer nicht den Auftrag teilweise  

    auszuführen zu einem entsprechenden Teil des offerierten Preises.

 

6. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für künftige Auträge.   

    ( siehe auch: Artikelreihe unter 2 )

 

 

Artikel  4       Ausführung des Vertrags

 

1. Benutzer wird den Auftrag nach bester Einsicht und fachmännischem Können ausführen, 

    alles aufgrund des an jenem Moment bekannten Stand der Wissenschaft und der Gesetzgebung.

 

2. Wenn und insoweit eine gute Ausführung des Vertrags dies fordert , hat benutzer das Recht

    bestimmte Tätigkeiten durch Dritte verrichten zu lassen.

 

3. Der autraggeber sorgt dafür, dass sämtliche Angaben und Daten die vom Benutzer für

    notwendig gehalten werden, oder wovon der Auftraggeber wissen oder den Umständen nach

    annehmen muss, dass diese für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Benutzer   

    rechtzeitig übergeben werden. Sollten die für die Ausführung des Vertrags benötigten Angaben

    und Daten dem Benutzer nicht rechtzeitig übergeben worden sein, so hat Benutzer das Recht 

    die Ausführung des Vertrags aufzuschieben und / oder die aus der Verzögerung hervorgehenden

    zusätzlichen  Kosten dem Auftraggaber nach den üblichen Tarifsätzen in Anrechnung zu bringen.

 

4. Benutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, dadurch dass Benutzer mit vom   

    Auftraggaber erteilten falschen und / oder unvollständigen Angaben und Daten gearbeitet hat,  

    es sei denn, dass diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für Benutzer erkennbar sein sollte.

 

 

 

5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Teilen ausgeführt wird, so kann der Benutzer die

    Ausführung der im zeitlichen Ablauf anstehenden Teile verschieben bis der Auftraggaber die  

    Ergebnisse der vorangehenden Teile schriftlich genehmigt hat.

 

6. Wenn Benutzer oder vom Benutzer vermittelte Dritte im Rahmen des Vertrags in  

     Räumlichkeiten des Auftraggabers oder in vom Auftraggaber angewiesenen Räumlichkeiten  

     arbeiten, sorgt der Auftraggaber unentgeltlich für die von diesen Mitarbeitern in angemessener   

     Weise gewünschten Fazilitäten.

 

 

7. Auftraggaber leistet dem Benutzer Gewähr für etwaige Ansprüche Dritter, die im  

    Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden, der dem Auftraggeber  

    anzurechnen ist. ( siehe auch: Artikelreihe unter 3 )

 

 

Artikel  5       Abänderung des Vertrags

 

1. Wenn es sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine angemessene 

     Ausführung notwendig ist die zu verrichtenden Arbeiten abzuändern oder zu ergänzen, so   

     werden Parteien rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag dementsprechend

     anpassen.

 

2. Wenn Parteien vereinbaren, dass der Vertrag abgeändert oder ergäntz wird, so kann der 

     Zeitpunkt der Vollendung der Ausführung dadurch beeinflusst werden.

     Benutzer wird dem Auftraggeber hiervon so bald wie möglich in Kenntnis setzen.

 

3. Sollte eine Abänderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und / oder qualitative    

    Konzequenzen mit sich bringen, so wird Benutzer den Auftraggeber hierüber vorher   

    informieren.

 

4. Wenn ein festes Honorar vereinbart wurde, so wird der Benutzer dabei angeben in wieweit die  

     Abänderung oder Ergänzung des Vertrags Eine Überschreitung dieses Honorars zur Folge hat.

 

5. Abweichend von Absatz 3 wird Benutzer keine Mehrkosten anrechnen können wenn die   

    Abänderung oder Ergänzung sich aus Umständen ergibt, die dem Benutzer zuzuschreiben sind.     

 ( siehe auch: Artikelreihe unter 3 )

 

 

Artikel   6       Vertragsdauer; Ausführungsfrist

 

1. Der Vertrag zwischen Benutzer und einem Auftraggeber wird für eine unbegrentze Zeit  

    eingegangen, es sei denn, dass aus der Art des Vertrags anderes hervorgeht oder dass Parteien  

    ausdrüklich und schriftlich anderes vereinbaren.

 

2. Wenn innerhalb der Laufzeit des Vertrags für die Vollendung der Tätigkeiten eine Frist    

     vereinbart wurde, so ist das niemals eine Endfrist.Bei Überschreitung der Ausführungsfrist soll         

     der Auftraggeber deshalb den Benutzer schriftlich in Verzug setzen.

     ( siehe auch: Artikelreihe unter 3 )

 

 

Artikel   7       Honorar

 

1.Für Angebote und Verträge worin ein festes Honorar angeboten wird oder vereinbart ist, gelten    

   die Absätze 2.,5 und 6. bis einschliesslich 11 dieses Artikels. Wenn kein festes Honorar 

   vereinbart wird, gelten die Absätze 3 bis einschliesslich 11 dieses Artikels.

 

2. Parteien können beim Zustandekommen  des Vertrages ein festes Honorar vereinbaren.

 

3. Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, wird das Honorar aufgrund der wirklich arbeitend 

    verbrachten Stunden festgelegt .Das Honorar wird berechnet nach den üblichen Stundentarifen 

    des Benutzers, geltend für die periode in der die Arbeit verrichtet wurde, wenn nicht ein

    abweichender Stundentarif vereinbart wurde.

 

4. Das Honorar ist und etwaige Kostenvoranschläge sind ausschliesslich MWSt.

 

5. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden die schuldigen Beträge

    in regelmässigen  Zeitabständen in Anrechnung gebracht werden, es sei denn, dass darüber eine     

    abweichende Regelung getroffen wurde.

 

6. Wenn Benutzer mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen festen Stundentarif

     vereinbart, hat Benutzer dennoch das Recht dieses Honorar oder diesen Stundentarif zu 

     erhöhen.

 

7. Benutzer hat das Recht  Preissteigerungen weiterzugeben, wenn er eine erhebliche Kosten-

    steigerung z.B. der Löhne in der Periode zwischen Angebot und Lieferung nachweisen kann.

 

8. Ausserdem darf Benutzer das Honorar erhöhen wenn es sich während der Ausführung der 

    Arbeiten herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte oder erwartete Umfang an Arbeit bei

    Vertragsschluss derart unzureichend eingeschätzt wurde, und solches dem Benutzer nicht 

     Zuzuschreiben ist, das billigerweise vom Benutzer nicht erwartet werden darf, dass dass er

    die vereinbarten Arbeiten zum ursprünglich vereibarten Honorar verrichtet.

 

9. Wenn eine Preissteigerung eintritt hat der Auftraggeber das Recht den Vertrag aufzulösen wenn 

    das Honorar oder der Stundentarif innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss erhöht wird.

    Nach Fristablauf dieser Periode hat Auftraggeber das Recht den Vertrag aufzulösen, wenn die 

    Erhöhung mehr als 10 % beträgt. Auftraggeber hat nicht das Recht den Vertrag aufzulösen wenn sich

    die Befugnis zur Erhöhung des Honorars oder des Tarifs aus einer Befugnis dem Gesetz zufolge ergibt.

 

10. Benutzer wird den Auftraggeber über die Absicht zur Erhöhung des Honorars oder des Tarifs

      schriftlich informieren. Benutzer wird dabei den Umfang der Erhöhung sowie das Datum an  

      dem die Erhöhung wirksam wird, erwähnen.

 

11. Wenn Auftraggeber die ihm vom Benutzer zur Kenntnis gebrachte Erhöhung des Honorars 

      oder des Tarifs nicht anzunehmen wünscht, hat Auftraggeber das Recht innerhalb von sieben

      Arbeitstagen nach der erwähnten Mitteilung über die Erhöhung, den Vertrag schriftlich zu

      kündigen oder den Auftrag rückgängig zu machen zu dem in der Bekanntmachung des

      erwähnten Datum an dem die Preisoder Tarifanpassung wirksam werden sollte.

      ( siehe auch: Artikelreihe unter 4 )

 

 

Artikel   8       Bezahlung

 

1. Bezahlung soll innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, wenn nicht anders 

    beschieden, auf die Weise die der Benutzer angibt und in der Währung die in der Rechnung

    angegeben ist. Einsprüche gegen die Höhe der Rechnungen bewirken keinen Aufschub der 

    Zahlungsverpflichtung.

 

2. Wenn Auftraggeber mit der Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in 

    Rückstand bleibt, so ist Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug. Auftraggeber schuldet 

    alsdann eine Zins von 1 % pro Monat, es sei denn, dass der gesetzliche Zins höher ist, in  

    welchem Falle der gesetzliche Zins gilt. Der Zins über den einforderbaren Betrag wird von dem

    Moment an berechnet werden, da der Auftraggeber in Verzug ist bis zum Moment der

    Begleichung des volstandigen Betrages.

 

3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Beschlagnahme oder eines gerichtlichen

    Zahlungsaufschubs des Auftraggeber sind die Forderungen des Benutzers an den Auftraggeber

    sofort einforderbar.

 

4. Benutzer hat das Recht die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst von den Kosten

    abzuziehen, darauf von den offenen Zinsen und schliesslich von der Hauptsumme und den  

    laufenden Zinsen. Benutzer kann, ohne dass er dadurch in Verzug gerät, ein Angebot zur  

    Zahlung ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Anrechnung der

    Zahlung anweist. Benutzer kann vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen wenn dabei   

    nicht ebenfalls die offenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.

 

 

5. Benutzer hat die Möglichkeit einen Krediteinschränkungszuschlag in Höhe von 2 % zu berechnen.

    Dieser Zuschlag ist nicht fällig bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen  nach Rechnungsdatum.

    ( siehe auch: Artikelreihe unter 5 )

 

 

Artikel   9       Eigentumsvorbehalt

 

1. Sämtliche vom Benutzer gelieferten Sachen, darunter eventuell mit einbegriffen Entwürfe,  

    Skizzen, Zeichnungen, Filme,Software, (electronische) Datenbestände, usw., bleiben Eigentum

    des Benutzers bis der Auftraggeber allen nachtfolgende Verplichtungen aus sämtlichen mit 

    dem Benutzer geschlossenen Verträgen nachgekommen ist.

 

2. Der Auftraggeber ist weder befugt die zum Eigentumsvorbehalt gehörenden Sachen zu 

    verpfänden, noch sie in einigerlei Weise zu belasten.

 

3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit Beschlag belegen oder wenn  

     sie Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, so ist Auftraggeber verpflichtet dem

     Benutzer so schnell als billigerweise erwartet werden darf davon in Kenntnis zu setzen.

 

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu   

    versichern und versichert zu halten gegen Feuer, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen

    Diebstahl und die Police dieser Versicherung auf Anhieb zur Einsicht zu geben.

 

5. Vom Benutzer gelieferten Sachen, die aufgrund der Bestimmung unter Absatz 1. dieses Artikels

    unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen Betriebsausübung     

    weiterverkauft werden und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

 

6. Falls der Benutzer seine in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben will, erlaubt  

    der Auftraggeber dem Benutzer oder von diesem zu benennenden Dritten bereits jetzt

    bedingungslos und unwiderruflich alle jene Stellen zu betreten wo sich die Eigentümer des

    Benutzers befinden und die diesbezüglichen Eigentümer mitzunehmen.

 

Artikel   10       Inkassospesen

 

1. Wenn der Auftraggeber in Verzug ist seinen Verpflichtungen (rechtzeitig) nachzukommen, so

     gehen sämtliche angemessenen Kosten zur aussergerichtlichen Zahlung auf Rechnung des

    Auftraggebers. Jedenfalls ist Auftraggeber im Falle einer Geldforderung Inkassospesen schuldig.

    Die Inkassospesen werden nach dem Inkassotarif berechnet wie er von der niederländischen

    Anwaltskammer in Sachen Inkasso avisiert wird.

 

2. Wenn Benutzer höhere Kosten gemacht hat, die billigerweise notwendig waren, so kommen   

    auch diese für Rückerstattung in Betracht.

 

 

3. Auch die eventuell gemachten angemessenen gerichtlichen Kosten sowie Executionskosten   

    gehen auf Rechnung des Auftraggebers. ( siehe auch: Artikelreihe unter 6 )

 

 

Artikel   11.       Untersuchung, Mängelrüge

 

1. Beschwerden über die verrichteten Arbeiten sollen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen 

    nach deren Feststellung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vollendung der

    betreffenden Arbeiten dem Benutzer gemeldet werden. Die Inverzugsetzung soll eine möglichst    

    detaillierte  Umschreibung des Versäumnisses oder der Unzulänglichkeit enthalten, so dass 

    Benutzer imstande ist adäquat zu reagieren.

 

2. Wenn eine Beschwerde begründet ist, wird Benutzer die Arbeiten nachträglich verrichten wie   

    vereinbart, es sei denn, dass dies inzwischen für den Auftraggeber nachweisbar sinnlos    

    geworden ist. Letzteres soll vom Auftraggeber schriftlich erkennbar gemacht werden.

 

3. Wenn eine nachträgliche Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht mehr möglich oder   

     sinnvol ist, so wird Benutzer nur haftbar sein innerhalb der Grenzen von Artikel 15.

     ( siehe auch: Artikelreihe unter 7 )

 

 

Artikel   12       Kündigung

 

1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.

 

2. Wenn Auftraggeber den Vertrag zwischenzeitlich kündigt, kann Benutzer einen Anspruch  

     auf Kompensation erheben wegen des dadurch entstandenen und annehmbaren  

     Besetzungsverlustes, es sei denn, dass der Kündigung Tatsachen und Umstände zugrunde       

     liegen die dem Benutzer zuzuschreiben sind. Ausserdem ist Auftraggeber alsdann    

     zahlungspflichtig für die bis dann verrichteten Arbeiten werden denn auch unter Vorbehalt dem

     Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Wenn Benutzer den Vertrag zwischenzeitlich kündigt, wird er im gegenseitigen Einvernehmen   

     mit Auftraggeber dafür sorgen, Dritte mit den noch zu verrichtenden Arbeiten zu beauftragen,  

     es sei denn, dass der Kündigung Tatsachen und Umstände zugrunde liegen, die den 

     Auftraggeber zuzuschreiben sind.

 

4. Sollte die Ausführung der Arbeiten durch Dritte für Benutzer zusätzliche Kosten mit sich bringen, so  

    werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. ( siehe auch: Artikelreihe unter 8 )

 

 

Artikel   13       Aufschub und Auflösung

 

1. Benutzer ist befugt die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

 

-  Auftraggeber seinen Vertragsverpflichtungen nicht oder  nicht völlig nachkommt.

 

 

 

-  Dem Benutzer nach Vertragsschluss Umstände zu Ohren kommen, die ihm guten Anlass geben zu 

    befürchten, dass Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Falls es triftige Gründe   

    gibt, zu befürchten, dass Auftraggeber seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordentlich

    nachkommen wird, ist derAufschub nur dann erlaubt insoweit das versäumnis oder die unzulänglichkeit

    ihn rechtfertigt

 

-  Auftraggeber beim Vertragsschluss gebeten wurde Sicherheit zu leisten für die Erfüllung seiner  

    Verpflichtungen aus dem Vertrag und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.

 

2. Überdies ist Benutzer befugt den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen) wenn sich Umstände ergeben

    die solcher Art sind, dass Einhaltung des Vertrages unmöglich oder nach menschlichem Ermessen nicht

    länger verlangt werden kann, oder aber sich sonst Umstände ergeben, die solcher Art sind, dass

    unabgeänderte Einhaltung des Vertrages billigerweise nicht erwartet werden darf.

 

3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird sind die Forderungen des Benutzers an den Auftraggeber sofort fällig. 

    Wenn Benutzer die Erfüllung der Verpflichtungen aufschiebt, behält er seine gesetzlichen und verträglichen

     Ansprüche.

 

4. Benutzer behält immer das Recht Schadenersatz zu fordern. ( siehe auch: Artikelreihe unter 9 )

 

 

Artikel   14       Rückgabe zur Verfügung gestellte Sachen

 

1. Wenn Benutzer dem Auftraggeber bei der Ausführung des Vertrages Sachen zur Verfügung gestellt hat,

     so ist Auftraggeber gehalten die Sachen innerhalb von 14 Tagen in originalem Zustand, fehlerfrei und

     komplett zu retournieren. Wenn Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt fallen daraus

     hervorgehenden Kosten zu seinen Lasten

 

2. Wenn Auftraggeber, aus welchem Grunde auch, nach einer darauf hinausgehenden Mahnung dennoch

     versäumt seiner unter 1. genannten Verpflichtung nachzukommen hat Benutzer das Regressrecht auf alle

     daraus hervorgehenden Schäden und Kosten worunter auch Ersatzkosten.

 

 

Artikel   15       Haftbarkeit

 

1. Sollte Benutzer haftbar sein, so ist diese haftbarkeit beschränkt auf dasjenige was in diesem Artikel

    geregelt ist.

 

2. Wenn Benutzer für Direktschäden haftbar ist, so beschränkt  sich die Haftbarkeit auf zweimal die 

     Deklarationssumme, wenigtens auf den Teil des Auftrages worauf  sich die Haftbarkeit bezieth,

     immerhin auf höchstens Euro 450,- (in Worten : vierhundertfünfzig Euro)

     Die Haftbarkeit beschränkt sich jederzeit auf die Höhe der vom Versicherer des Benutzers

     vorkommendenfalls ausgezahlte Summe.

 

3. Abweichend von der Bestimmung in Absatz 2 dieses Artikels wird bei einem Auftrag mit einer Laufzeit

    länger als sechs Monaten die Haftbarkeit weiter beschränkt auf den über die letzten sechs Monate

    schuldigen Honorarteil.

 

 

4. Unter Direktschäden sind ausschliesslich zu verstehen:

 

-  Die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang der Schäden, insoweit die Feststellung

    sich bezieht auf die Schäden im Sinne dieser Bedingungen.

 

-  Die eventuell gemachten angemessenen Kosten um die mangelhafte Leistung des Benutzers dem Vertrag

    entsprechend auszubessern, es sei denn, dass sie dem Benutzer nicht zuzuschreiben ist;

 

-  Angemessene Kosten die zur Vorbeugung oder Einschränkung der Schäden gemacht wurden, insoweit

    Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Einschränkung der Direktschäden geführt haben im Sinne

    von diesen Bedingungen.

 

5. Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden. Darunter gehören Folgeschäden, Gewinnausfall, verpasste

    Ersparungen sowie Schäden durch Betriebsstockung.

 

6. Die in diesen Bedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftbarkeit für Direktschäden gelten

    nicht wenn diese Schäden Böswilligkeit oder grober Fahrlässigkeit des Benutzers oder seiner Untergebenen

    zuzuschreiben sind. ( siehe auch: Artikelreihe unter 10 )

 

 

Artikel   16       Gewährleistungen

 

1. Der Auftraggeber gewährleistet dem Benutzer für Ansprüche Dritter in bezug auf Rechte geistigen

    Eigentums auf vom Auftraggeber beschaffte Materialien oder Angaben, die bei der Ausführung des

    Vertrages gebraucht werden.

 

2. Wenn Auftraggeber dem Benutzer Datenträger, electronische Bestände oder Software usw. beschafft, so

    garantiert dieser, dass die Datenträger, electronische Bestände oder Software viren- und schädenfrei sind.

 

 

Artikel   17       Risiko-Übergang

 

1. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung von Sachen die Gegenstand dieses Vertrages sind, geht auf den

    Auftraggeber über im Moment, da diese Sachen durch Übedreignung oder tatsächlich geliefert werden und

    dadurch in die Gewalt des Auftraggebers oder eines von ihm zu bestimmenden Dritten gebracht werden.

    ( siehe auch: Artikelreihe unter 11 )

 

 

Artikel   18        Höhere Gewalt

 

1. Parteien sind nicht gehalten einer einzigen Vertragsverpflichtung nachzukommen wenn sie daran gehindert

    werden infolge eines Umstandes, der nicht vertraglichem Verschulden zuzuschreiben ist und auch nicht

    infolge des Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts oder durch im Handelsverkehr geltende Auffassungen uaf irhe

    Rechnung geht.

 

2. Unter Höherer Gewalt wirdt in diesen allgemeinen Bedingungen verstanden neben dem was darüber im

    Gesetz und in der Rechtsprechung begriffen ist, sämtliche von aussen kommende Ursachen, vorhergesehen

    oder nicht, auf  die Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, aber wodurch Benutzer nicht imstande ist

    seinen Verpflichtungen nachzukommen.Darunter sind auch zu verstehen Streiks und Arbeitseinstellungen

    im Betrieb von Benutzer.

 

 

3. Benutzer hat auch das Recht sich auf Höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand der (weitere)

    Vertragseinhaltung verhindert, eintritt nachdem Benutzer seinen Vertrag Verpflichtungen hatte

     nachkommen müssen.

 

4. Parteien können während der Periode, in der Höhere Gewalt andauert, die Vertragsverpflichtungen 

    aufschieben. Sollte diese Periode länger als zwei Monate andauert, so ist jede der Parteien dazu berechtigt  

    den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet sind der anderen Partei Schadenersatz zu bezahlen.

  

5. Insoweit Benutzer beim Eintreten der Höheren Gewalt inzwischen teilweise seinen Vertragverpflichtungen

    nachgekommen ist oder diesen wird nachkommen können  und dem nachgekommenen beziehungsweise

    nachzukommenden Teil selbeständigen Wert zukommt, hat Benutzer das Recht den bereits  

    nachgekommenen beziehungsweise nachzukommenden Teil separat zu deklarieren. Auftraggeber ist   

    gehalten diese Deklaration zu bezahlen als sei es ein einzelner Vertrag. ( siehe auch: Artikelreihe unter 12 )

 

 

Artikel   19       Geheimhaltung

 

1. Beide Parteien haben Geheimhaltungspflicht über alle vertrauliche Information die sie im Rahmen des

    Vertrages von einander oder aus anderen Quellen bekommen haben.Information gilt als vertraulich wenn

    dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Information hervorgeht.

 

2. Wenn Benutzer, aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Richterspruchs, gehalten ist,

     vertrauliche Information an Dritte die dazu vom Gesetz oder vom zuständigen Richter angewiesen sind,

     weiterzuleiten und Benutzer sich diesbezüglich nicht auf ein gesetzliches oder vom zuständigen Richter  

     anerkanntes oder genehmigtes Verweigerungsrecht berufen  

     kann, so ist Benutzer nicht schadenersatz- oder entschädigungspflichtig und ist die Gegenpartei nicht

     berechtigt den Vertrag aufzlösen aufgrund einiger Schäden, die hieraus hervorgehen sollten.

 

 

Artikel   20       Geistiges Eigentum und Urheberrechte

 

1. Abgehesen von demjenigen was übrigens in diesen allgemeinen Bedingungen bestimt ist, behält Benutzer

    sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urhebergesetzes zustehen.

 

2. Sämtliche vom Benutzer besorgte Unterlagen, wie Berichte, Gutachen, Verträge, Entwürfe, Skizzen,

    Zeichnungen, Software, usw. dürfen aussliesslich vom Auftraggeber benutzt werden und dürfen nicht von

    diesem, ohne vorhergehende Einwilligung des Benutzers vervielfältigt, veröffentlicht, oder Dritten zur

    Kenntnis gebracht werden, es sei denn, dass aus der Art der besorgten Unterlagen anderes hervorgeht.

 

3. Benutzer behält das Recht die durch die Ausführung der Tätigkeiten vergrösserte Sachkenntnis für ander

    Zwecke zu benutzen, insoweit dabei keine vertrauliche Information Dritten zur Kenntnis gebracht wird.

 

 

Artikel   21       Muster und Modelle

 

1. Ist dem Auftraggeber ein Muster oder Modell gezeigt oder übergeben, so wird es vermutet nur als Beispiel

    gemeint zu sein, es sei denn, dass ausdrüklich vereinbart wird, dass das zu liefernde Produkt damit

    übereinstimmen wird.

 

 

2. Bei einem Auftrag über eine Liegenschaft werden erwähnte Oberflächen- und sonstige Abmessungen

    ebenfalls vermutet als Beispiel gemeint zu sein, ohne dass das zu liefernde Produkt damit

    übereinzustimmen braucht.

 

 

Artikel   22       Wettbewerbsklausel

 

1. Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages sowie während Jahres nach Beendung desselben,

    in keinerlei Weise es sei denn, dass es in gutem Einvernehmen zwischen Partnern stattfindet, Mitarbeiter

    vom Benutzer oder Unternehmen die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, einstellen

    oder sonst direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.

 

 

Artikel   23       Streitigkeiten

 

1. Der Richter im Standort des Benutzers ist ausschliesslich befugt von Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, es

    sei denn, dass der Amtsrichter befugt ist Dennoch hat Benutzer das Recht, die Streitigkeit dem infolge des

    Gesetzes zuständigen Richter zu unterbreiten.

 

 

Artikel   24       Zutreffendes Recht

 

1. Für jeden Vertrag  zwischen Benutzer und Auftraggeber gilt niederländisches Recht.

 

 

Artikel   25       Abänderung und Fundort der Bedingungen

 

1. Diese Bedingungen sind im Büro der Handelskammer in Utrecht,

    niederlanden deponiert unter der Nummer 30174825 am  3. Januar 2002.

    Wunschgemäss übersenden wir Ihnen kostenlos ein Exemplar dieser Bedingungen.

    Immer gilt die zuletzt deponierte Version, in diesem Falle die Version die galt beim Vertragsschluss.