VON:
CUSTOMS SOLUTIONS
Willem Beukelszstraat 18A
3027 CL ROTTERDAM
NIEDERLANDE
in der Folge ’’Benutzer’’ genannt
1. In diesen allgemeinen Bedingungen werden die nachfolgenden Wörter in der nachfolgenden
Bedeutung
gebraucht, es sei denn, dass
ausdrücklich eine andere Formulierung verwendet ist.
Benutzer:
Derjenige, der die algemeinen Bedingungen benutzt.
Auftraggeber:
Derjenige, der als Vertragspartner des Benutzers auftritt.
Vertrag: Der
Dienstleistungsvertrag.
Artikel 2 Allgemein
1. Diese Bedingungen haben Geltung für jedes Angebot, für
jede offerte und für jeden Vertrag
zwischen
Benutzer und einem Auftraggeber, wofür Benutzer diese Bedingungen für
zutreffend
erklärt hat,
insoweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen
Bedingungen
abgewichen sind.
2. Die diesbezüglichen Bedingungen sind ebenfalls wirksam
für alle Verträge mit Benutzer, fur
deren
Ausführung Dritte einbezogen werden müssen.
3. Etwaige Abweichungen von diesen allgemeinen
Bedingungen sind nur dann gültig wenn diese
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden.
4. Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen seitens
des Auftraggebers finden keine
Anwendung auf
den Vertrag.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
allgemeinen Bedingungen für unwirksam
erklärt oder
vernichtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen
Bedingungen völlig
wirksam.
Benutzer und
Auftraggeber werden alssdan in gegenseitigem Einvernehmen neue
Bestimmungen
Vereinbaren an Stelle von den für unwirksam erklärten oder vernichteten
Bestimmungen,
wobei, wenn und insofern es möglich ist, die Absicht und die Tendenz der
ursprünglichen
Bestimmung Beachtet wird. ( siehe auch: Artikelreihe unter 1)
Artikel 3 Angebote und Offerten
1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich, es sei denn,
dass es sich um ein befristetes Angebot
handelt.
2. Die vom Benutzer gemachten Offerten sind
unverbindlich; sie haben eine Gültigkeitsfrist
von 30 Tagen,
wenn nicht anders angegeben. Offerten sind für den
Verbraucher
nur dann verbindlich wenn deren Annahme vom Vertragspartner innerhalb von
30 Tagen
schriftlich bestätigt wurde, wenn nicht anders angegeben.
3. Die Preise in den erwähnten Angeboten und Offerten
sind ausschliesslich MWSt und
sonstiger
behördlichen
Abgaben, und auch etwaiger im Rahmen des Vertrages aufgewandten Kosten, wie
Versand- und
Verwaltungskosten., wenn nicht anders angegeben.
4. Wenn die Annahme (auf nebensächliche Punkte) vom in
der Offerte erwähnten Angebot
abweicht, ist
sie für den Benutzer nicht verbindlich.
Der vertrag wird dann nicht
wirksam
gemäss dieser
abweichenden Annahme, wenn nicht vom Benutzer anders angegeben.
5. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den
Benutzer nicht den Auftrag teilweise
auszuführen zu
einem entsprechenden Teil des offerierten Preises.
6. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für
künftige Auträge.
( siehe auch:
Artikelreihe unter 2 )
Artikel 4 Ausführung des Vertrags
1. Benutzer wird den Auftrag nach bester Einsicht und fachmännischem
Können ausführen,
alles aufgrund
des an jenem Moment bekannten Stand der Wissenschaft und der Gesetzgebung.
2. Wenn und insoweit eine gute Ausführung des Vertrags
dies fordert , hat benutzer das Recht
bestimmte
Tätigkeiten durch Dritte verrichten zu lassen.
3. Der autraggeber sorgt dafür, dass sämtliche Angaben
und Daten die vom Benutzer für
notwendig
gehalten werden, oder wovon der Auftraggeber wissen oder den Umständen nach
annehmen muss,
dass diese für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Benutzer
rechtzeitig
übergeben werden. Sollten die für die Ausführung des Vertrags benötigten
Angaben
und Daten dem
Benutzer nicht rechtzeitig übergeben worden sein, so hat Benutzer das
Recht
die Ausführung
des Vertrags aufzuschieben und / oder die aus der Verzögerung hervorgehenden
zusätzlichen Kosten dem
Auftraggaber nach den üblichen Tarifsätzen in Anrechnung zu bringen.
4. Benutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art,
dadurch dass Benutzer mit vom
Auftraggaber
erteilten falschen und / oder unvollständigen Angaben und Daten gearbeitet
hat,
es sei denn,
dass diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für Benutzer erkennbar sein
sollte.
5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Teilen
ausgeführt wird, so kann der Benutzer die
Ausführung der
im zeitlichen Ablauf anstehenden Teile verschieben bis der Auftraggaber
die
Ergebnisse der
vorangehenden Teile schriftlich genehmigt hat.
6. Wenn Benutzer oder vom Benutzer vermittelte Dritte im
Rahmen des Vertrags in
Räumlichkeiten des Auftraggabers oder in vom Auftraggaber angewiesenen
Räumlichkeiten
arbeiten,
sorgt der Auftraggaber unentgeltlich für die von diesen Mitarbeitern in
angemessener
Weise
gewünschten Fazilitäten.
7. Auftraggaber leistet dem Benutzer Gewähr für etwaige
Ansprüche Dritter, die im
Zusammenhang
mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden, der dem Auftraggeber
anzurechnen
ist. ( siehe auch: Artikelreihe unter 3 )
Artikel 5 Abänderung des Vertrags
1. Wenn es sich während der Ausführung des Vertrags
herausstellt, dass es für eine angemessene
Ausführung
notwendig ist die zu verrichtenden Arbeiten abzuändern oder zu ergänzen, so
werden
Parteien rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag
dementsprechend
anpassen.
2. Wenn Parteien vereinbaren, dass der Vertrag abgeändert
oder ergäntz wird, so kann der
Zeitpunkt der
Vollendung der Ausführung dadurch beeinflusst werden.
Benutzer wird
dem Auftraggeber hiervon so bald wie möglich in Kenntnis setzen.
3. Sollte eine Abänderung oder Ergänzung des Vertrags
finanzielle und / oder qualitative
Konzequenzen
mit sich bringen, so wird Benutzer den Auftraggeber hierüber vorher
informieren.
4. Wenn ein festes Honorar vereinbart wurde, so wird der
Benutzer dabei angeben in wieweit die
Abänderung
oder Ergänzung des Vertrags Eine Überschreitung dieses Honorars zur Folge hat.
5. Abweichend von Absatz 3 wird Benutzer keine Mehrkosten
anrechnen können wenn die
Abänderung
oder Ergänzung sich aus Umständen ergibt, die dem Benutzer zuzuschreiben
sind.
(
siehe auch: Artikelreihe unter 3 )
Artikel 6 Vertragsdauer; Ausführungsfrist
1. Der Vertrag zwischen Benutzer und einem Auftraggeber
wird für eine unbegrentze Zeit
eingegangen,
es sei denn, dass aus der Art des Vertrags anderes hervorgeht oder dass
Parteien
ausdrüklich
und schriftlich anderes vereinbaren.
2. Wenn innerhalb der Laufzeit des Vertrags für die
Vollendung der Tätigkeiten eine Frist
vereinbart
wurde, so ist das niemals eine Endfrist.Bei Überschreitung der Ausführungsfrist
soll
der
Auftraggeber deshalb den Benutzer schriftlich in Verzug setzen.
( siehe auch:
Artikelreihe unter 3 )
Artikel 7 Honorar
1.Für Angebote und Verträge worin ein festes Honorar
angeboten wird oder vereinbart ist, gelten
die Absätze
2.,5 und 6. bis einschliesslich 11 dieses Artikels. Wenn kein festes
Honorar
vereinbart
wird, gelten die Absätze 3 bis einschliesslich 11 dieses Artikels.
2. Parteien können beim Zustandekommen des Vertrages ein festes Honorar
vereinbaren.
3. Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, wird das
Honorar aufgrund der wirklich arbeitend
verbrachten
Stunden festgelegt .Das Honorar wird berechnet nach den üblichen
Stundentarifen
des Benutzers,
geltend für die periode in der die Arbeit verrichtet wurde, wenn nicht ein
abweichender
Stundentarif vereinbart wurde.
4. Das Honorar ist und etwaige Kostenvoranschläge sind
ausschliesslich MWSt.
5. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3
Monaten werden die schuldigen Beträge
in
regelmässigen Zeitabständen in Anrechnung
gebracht werden, es sei denn, dass darüber eine
abweichende
Regelung getroffen wurde.
6. Wenn Benutzer mit dem Auftraggeber ein festes Honorar
oder einen festen Stundentarif
vereinbart,
hat Benutzer dennoch das Recht dieses Honorar oder diesen Stundentarif zu
erhöhen.
7. Benutzer hat das Recht Preissteigerungen weiterzugeben, wenn er eine erhebliche Kosten-
steigerung
z.B. der Löhne in der Periode zwischen Angebot und Lieferung nachweisen kann.
8. Ausserdem darf Benutzer das Honorar erhöhen wenn es
sich während der Ausführung der
Arbeiten
herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte oder erwartete Umfang an Arbeit
bei
Vertragsschluss derart unzureichend eingeschätzt wurde, und solches dem
Benutzer nicht
Zuzuschreiben ist, das billigerweise vom
Benutzer nicht erwartet werden darf, dass dass er
die
vereinbarten Arbeiten zum ursprünglich vereibarten Honorar verrichtet.
9. Wenn eine Preissteigerung eintritt hat der
Auftraggeber das Recht den Vertrag aufzulösen wenn
das Honorar
oder der Stundentarif innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss erhöht wird.
Nach
Fristablauf dieser Periode hat Auftraggeber das Recht den Vertrag aufzulösen,
wenn die
Erhöhung mehr
als 10 % beträgt. Auftraggeber hat nicht das Recht den Vertrag aufzulösen wenn
sich
die Befugnis
zur Erhöhung des Honorars oder des Tarifs aus einer Befugnis dem Gesetz zufolge
ergibt.
10. Benutzer wird den Auftraggeber über die Absicht zur
Erhöhung des Honorars oder des Tarifs
schriftlich
informieren. Benutzer wird dabei den Umfang der Erhöhung sowie das Datum
an
dem die
Erhöhung wirksam wird, erwähnen.
11. Wenn Auftraggeber die ihm vom Benutzer zur Kenntnis
gebrachte Erhöhung des Honorars
oder des
Tarifs nicht anzunehmen wünscht, hat Auftraggeber das Recht innerhalb von
sieben
Arbeitstagen
nach der erwähnten Mitteilung über die Erhöhung, den Vertrag schriftlich zu
kündigen
oder den Auftrag rückgängig zu machen zu dem in der Bekanntmachung des
erwähnten
Datum an dem die Preisoder Tarifanpassung wirksam werden sollte.
( siehe
auch: Artikelreihe unter 4 )
Artikel 8 Bezahlung
1. Bezahlung soll innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum erfolgen, wenn nicht anders
beschieden,
auf die Weise die der Benutzer angibt und in der Währung die in der Rechnung
angegeben ist.
Einsprüche gegen die Höhe der Rechnungen bewirken keinen Aufschub der
Zahlungsverpflichtung.
2. Wenn Auftraggeber mit der Zahlung innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum in
Rückstand
bleibt, so ist Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug. Auftraggeber
schuldet
alsdann eine
Zins von 1 % pro Monat, es sei denn, dass der gesetzliche Zins höher ist,
in
welchem Falle
der gesetzliche Zins gilt. Der Zins über den einforderbaren Betrag wird von dem
Moment an
berechnet werden, da der Auftraggeber in Verzug ist bis zum Moment der
Begleichung
des volstandigen Betrages.
3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer
Beschlagnahme oder eines gerichtlichen
Zahlungsaufschubs des Auftraggeber sind die Forderungen des Benutzers an
den Auftraggeber
sofort
einforderbar.
4. Benutzer hat das Recht die vom Auftraggeber
geleisteten Zahlungen zunächst von den Kosten
abzuziehen,
darauf von den offenen Zinsen und schliesslich von der Hauptsumme und den
laufenden
Zinsen. Benutzer kann, ohne dass er dadurch in Verzug gerät, ein Angebot
zur
Zahlung
ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Anrechnung der
Zahlung
anweist. Benutzer kann vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen wenn
dabei
nicht
ebenfalls die offenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
5. Benutzer hat die Möglichkeit einen
Krediteinschränkungszuschlag in Höhe von 2 % zu berechnen.
Dieser
Zuschlag ist nicht fällig bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
( siehe auch:
Artikelreihe unter 5 )
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche vom Benutzer gelieferten Sachen, darunter
eventuell mit einbegriffen Entwürfe,
Skizzen,
Zeichnungen, Filme,Software, (electronische) Datenbestände, usw., bleiben
Eigentum
des Benutzers
bis der Auftraggeber allen nachtfolgende Verplichtungen aus sämtlichen mit
dem Benutzer
geschlossenen Verträgen nachgekommen ist.
2. Der Auftraggeber ist weder befugt die zum
Eigentumsvorbehalt gehörenden Sachen zu
verpfänden,
noch sie in einigerlei Weise zu belasten.
3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Sachen mit Beschlag belegen oder wenn
sie Rechte
daran begründen oder geltend machen wollen, so ist Auftraggeber verpflichtet
dem
Benutzer so
schnell als billigerweise erwartet werden darf davon in Kenntnis zu setzen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu
versichern und
versichert zu halten gegen Feuer, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen
Diebstahl und
die Police dieser Versicherung auf Anhieb zur Einsicht zu geben.
5. Vom Benutzer gelieferten Sachen, die aufgrund der
Bestimmung unter Absatz 1. dieses Artikels
unter den
Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen
Betriebsausübung
weiterverkauft
werden und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
6. Falls der Benutzer seine in diesem Artikel
bezeichneten Eigentumsrechte ausüben will, erlaubt
der
Auftraggeber dem Benutzer oder von diesem zu benennenden Dritten bereits jetzt
bedingungslos
und unwiderruflich alle jene Stellen zu betreten wo sich die Eigentümer des
Benutzers
befinden und die diesbezüglichen Eigentümer mitzunehmen.
Artikel 10 Inkassospesen
1. Wenn der Auftraggeber in Verzug ist seinen
Verpflichtungen (rechtzeitig) nachzukommen, so
gehen
sämtliche angemessenen Kosten zur aussergerichtlichen Zahlung auf Rechnung des
Auftraggebers.
Jedenfalls ist Auftraggeber im Falle einer Geldforderung Inkassospesen
schuldig.
Die
Inkassospesen werden nach dem Inkassotarif berechnet wie er von der
niederländischen
Anwaltskammer
in Sachen Inkasso avisiert wird.
2. Wenn Benutzer höhere Kosten gemacht hat, die
billigerweise notwendig waren, so kommen
auch diese für
Rückerstattung in Betracht.
3. Auch die eventuell gemachten angemessenen
gerichtlichen Kosten sowie Executionskosten
gehen auf
Rechnung des Auftraggebers. ( siehe auch: Artikelreihe unter 6 )
Artikel 11. Untersuchung, Mängelrüge
1. Beschwerden über die verrichteten Arbeiten sollen vom
Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen
nach deren
Feststellung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vollendung der
betreffenden
Arbeiten dem Benutzer gemeldet werden. Die Inverzugsetzung soll eine
möglichst
detaillierte Umschreibung des Versäumnisses oder der
Unzulänglichkeit enthalten, so dass
Benutzer
imstande ist adäquat zu reagieren.
2. Wenn eine Beschwerde begründet ist, wird Benutzer die
Arbeiten nachträglich verrichten wie
vereinbart, es
sei denn, dass dies inzwischen für den Auftraggeber nachweisbar sinnlos
geworden ist.
Letzteres soll vom Auftraggeber schriftlich erkennbar gemacht werden.
3. Wenn eine nachträgliche Ausführung der vereinbarten
Arbeiten nicht mehr möglich oder
sinnvol ist,
so wird Benutzer nur haftbar sein innerhalb der Grenzen von Artikel 15.
( siehe auch:
Artikelreihe unter 7 )
Artikel 12 Kündigung
1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit
schriftlich kündigen.
2. Wenn Auftraggeber den Vertrag zwischenzeitlich
kündigt, kann Benutzer einen Anspruch
auf
Kompensation erheben wegen des dadurch entstandenen und annehmbaren
Besetzungsverlustes, es sei denn, dass der Kündigung Tatsachen und
Umstände zugrunde
liegen die
dem Benutzer zuzuschreiben sind. Ausserdem ist Auftraggeber alsdann
zahlungspflichtig für die bis dann verrichteten Arbeiten werden denn
auch unter Vorbehalt dem
Auftraggeber
zur Verfügung gestellt werden.
3. Wenn Benutzer den Vertrag zwischenzeitlich kündigt,
wird er im gegenseitigen Einvernehmen
mit
Auftraggeber dafür sorgen, Dritte mit den noch zu verrichtenden Arbeiten zu
beauftragen,
es sei denn,
dass der Kündigung Tatsachen und Umstände zugrunde liegen, die den
Auftraggeber
zuzuschreiben sind.
4. Sollte die Ausführung der Arbeiten durch Dritte für
Benutzer zusätzliche Kosten mit sich bringen, so
werden diese
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. ( siehe auch: Artikelreihe unter 8 )
Artikel 13 Aufschub und Auflösung
1. Benutzer ist befugt die Erfüllung seiner
Verpflichtungen aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- Auftraggeber
seinen Vertragsverpflichtungen nicht oder
nicht völlig nachkommt.
- Dem Benutzer nach
Vertragsschluss Umstände zu Ohren kommen, die ihm guten Anlass geben zu
befürchten,
dass Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Falls es
triftige Gründe
gibt, zu
befürchten, dass Auftraggeber seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht
ordentlich
nachkommen
wird, ist derAufschub nur dann erlaubt insoweit das versäumnis oder die
unzulänglichkeit
ihn
rechtfertigt
- Auftraggeber
beim Vertragsschluss gebeten wurde Sicherheit zu leisten für die Erfüllung
seiner
Verpflichtungen aus dem Vertrag und diese
Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
2. Überdies ist Benutzer befugt den Vertrag aufzulösen
(auflösen zu lassen) wenn sich Umstände ergeben
die solcher
Art sind, dass Einhaltung des Vertrages unmöglich oder nach menschlichem
Ermessen nicht
länger
verlangt werden kann, oder aber sich sonst Umstände ergeben, die solcher Art
sind, dass
unabgeänderte Einhaltung des Vertrages
billigerweise nicht erwartet werden darf.
3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird sind die Forderungen
des Benutzers an den Auftraggeber sofort fällig.
Wenn Benutzer die Erfüllung der
Verpflichtungen aufschiebt, behält er seine gesetzlichen und verträglichen
Ansprüche.
4. Benutzer behält immer das Recht Schadenersatz zu
fordern. ( siehe auch: Artikelreihe unter 9 )
Artikel 14 Rückgabe zur Verfügung gestellte Sachen
1. Wenn Benutzer dem Auftraggeber bei der Ausführung des
Vertrages Sachen zur Verfügung gestellt hat,
so ist
Auftraggeber gehalten die Sachen innerhalb von 14 Tagen in originalem Zustand,
fehlerfrei und
komplett zu retournieren. Wenn
Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt fallen daraus
hervorgehenden Kosten zu seinen Lasten
2. Wenn Auftraggeber, aus welchem Grunde auch, nach einer
darauf hinausgehenden Mahnung dennoch
versäumt
seiner unter 1. genannten Verpflichtung nachzukommen hat Benutzer das
Regressrecht auf alle
daraus
hervorgehenden Schäden und Kosten worunter auch Ersatzkosten.
1. Sollte Benutzer haftbar sein, so ist diese haftbarkeit
beschränkt auf dasjenige was in diesem Artikel
geregelt ist.
2. Wenn Benutzer für Direktschäden haftbar ist, so
beschränkt sich die Haftbarkeit auf
zweimal die
Deklarationssumme, wenigtens auf den Teil des Auftrages worauf sich die Haftbarkeit bezieth,
immerhin auf
höchstens Euro 450,- (in Worten : vierhundertfünfzig Euro)
Die
Haftbarkeit beschränkt sich jederzeit auf die Höhe der vom Versicherer des
Benutzers
vorkommendenfalls ausgezahlte Summe.
3. Abweichend von der Bestimmung in Absatz 2 dieses
Artikels wird bei einem Auftrag mit einer Laufzeit
länger als sechs Monaten die Haftbarkeit
weiter beschränkt auf den über die letzten sechs Monate
schuldigen Honorarteil.
4. Unter Direktschäden sind ausschliesslich zu verstehen:
- Die
angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang der Schäden,
insoweit die Feststellung
sich bezieht
auf die Schäden im Sinne dieser Bedingungen.
- Die eventuell
gemachten angemessenen Kosten um die mangelhafte Leistung des Benutzers dem
Vertrag
entsprechend
auszubessern, es sei denn, dass sie dem Benutzer nicht zuzuschreiben ist;
- Angemessene
Kosten die zur Vorbeugung oder Einschränkung der Schäden gemacht wurden,
insoweit
Auftraggeber
nachweist, dass diese Kosten zur Einschränkung der Direktschäden geführt haben
im Sinne
von diesen Bedingungen.
5.
Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden. Darunter gehören Folgeschäden,
Gewinnausfall, verpasste
Ersparungen sowie Schäden durch
Betriebsstockung.
6.
Die in diesen Bedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftbarkeit für
Direktschäden
gelten
nicht wenn diese Schäden Böswilligkeit
oder grober Fahrlässigkeit des Benutzers oder seiner Untergebenen
zuzuschreiben
sind. ( siehe auch: Artikelreihe unter 10 )
Artikel 16 Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber gewährleistet dem Benutzer für
Ansprüche Dritter in bezug auf Rechte geistigen
Eigentums auf
vom Auftraggeber beschaffte Materialien oder Angaben, die bei der Ausführung
des
Vertrages
gebraucht werden.
2. Wenn Auftraggeber dem Benutzer Datenträger,
electronische Bestände oder Software usw. beschafft, so
garantiert
dieser, dass die Datenträger, electronische Bestände oder Software viren- und
schädenfrei sind.
Artikel 17 Risiko-Übergang
1. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung von Sachen
die Gegenstand dieses Vertrages sind, geht auf den
Auftraggeber
über im Moment, da diese Sachen durch Übedreignung oder tatsächlich geliefert
werden und
dadurch in die Gewalt des Auftraggebers
oder eines von ihm zu bestimmenden Dritten gebracht werden.
( siehe auch: Artikelreihe unter 11 )
1. Parteien sind nicht gehalten einer einzigen
Vertragsverpflichtung nachzukommen wenn sie daran gehindert
werden infolge
eines Umstandes, der nicht vertraglichem Verschulden zuzuschreiben ist und auch
nicht
infolge des Gesetzes, eines
Rechtsgeschäfts oder durch im Handelsverkehr geltende Auffassungen uaf irhe
Rechnung geht.
2. Unter Höherer Gewalt wirdt in diesen allgemeinen
Bedingungen verstanden neben dem was darüber im
Gesetz und in
der Rechtsprechung begriffen ist, sämtliche von aussen kommende Ursachen,
vorhergesehen
oder nicht,
auf die Benutzer keinen Einfluss
ausüben kann, aber wodurch Benutzer nicht imstande ist
seinen
Verpflichtungen nachzukommen.Darunter sind auch zu verstehen Streiks und
Arbeitseinstellungen
im Betrieb von
Benutzer.
3. Benutzer hat auch das Recht sich auf Höhere Gewalt zu
berufen, wenn der Umstand der (weitere)
Vertragseinhaltung verhindert, eintritt nachdem Benutzer seinen Vertrag
Verpflichtungen hatte
nachkommen
müssen.
4. Parteien können während der Periode, in der Höhere
Gewalt andauert, die Vertragsverpflichtungen
aufschieben. Sollte diese Periode länger
als zwei Monate andauert, so ist jede der Parteien dazu berechtigt
den Vertrag
aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet sind der anderen Partei Schadenersatz zu
bezahlen.
5. Insoweit Benutzer beim Eintreten der Höheren Gewalt
inzwischen teilweise seinen Vertragverpflichtungen
nachgekommen
ist oder diesen wird nachkommen können
und dem nachgekommenen beziehungsweise
nachzukommenden Teil selbeständigen Wert zukommt, hat Benutzer das Recht
den bereits
nachgekommenen
beziehungsweise nachzukommenden Teil separat zu deklarieren. Auftraggeber ist
gehalten diese
Deklaration zu bezahlen als sei es ein einzelner Vertrag. ( siehe auch:
Artikelreihe unter 12 )
1. Beide Parteien haben Geheimhaltungspflicht über alle
vertrauliche Information die sie im Rahmen des
Vertrages von
einander oder aus anderen Quellen bekommen haben.Information gilt als
vertraulich wenn
dies von der
anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Information
hervorgeht.
2. Wenn Benutzer, aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung
oder eines Richterspruchs, gehalten ist,
vertrauliche
Information an Dritte die dazu vom Gesetz oder vom zuständigen Richter
angewiesen sind,
weiterzuleiten und Benutzer sich diesbezüglich nicht auf ein
gesetzliches oder vom zuständigen Richter
anerkanntes
oder genehmigtes Verweigerungsrecht berufen
kann, so ist
Benutzer nicht schadenersatz- oder entschädigungspflichtig und ist die
Gegenpartei nicht
berechtigt
den Vertrag aufzlösen aufgrund einiger Schäden, die hieraus hervorgehen
sollten.
1. Abgehesen von demjenigen was übrigens in diesen
allgemeinen Bedingungen bestimt ist, behält Benutzer
sich die
Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urhebergesetzes zustehen.
2. Sämtliche vom Benutzer besorgte Unterlagen, wie
Berichte, Gutachen, Verträge, Entwürfe, Skizzen,
Zeichnungen,
Software, usw. dürfen aussliesslich vom Auftraggeber benutzt werden und dürfen
nicht von
diesem, ohne vorhergehende Einwilligung
des Benutzers vervielfältigt, veröffentlicht, oder Dritten zur
Kenntnis
gebracht werden, es sei denn, dass aus der Art der besorgten Unterlagen anderes
hervorgeht.
3. Benutzer behält das Recht die durch die Ausführung der
Tätigkeiten vergrösserte Sachkenntnis für ander
Zwecke zu
benutzen, insoweit dabei keine vertrauliche Information Dritten zur Kenntnis
gebracht wird.
1. Ist dem Auftraggeber ein Muster oder Modell gezeigt
oder übergeben, so wird es vermutet nur als Beispiel
gemeint zu
sein, es sei denn, dass ausdrüklich vereinbart wird, dass das zu liefernde
Produkt damit
übereinstimmen
wird.
2. Bei einem Auftrag über eine Liegenschaft werden
erwähnte Oberflächen- und sonstige Abmessungen
ebenfalls
vermutet als Beispiel gemeint zu sein, ohne dass das zu liefernde Produkt damit
übereinzustimmen braucht.
1. Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages
sowie während Jahres nach Beendung desselben,
in keinerlei
Weise es sei denn, dass es in gutem Einvernehmen zwischen Partnern stattfindet,
Mitarbeiter
vom Benutzer
oder Unternehmen die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren,
einstellen
oder sonst
direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.
1. Der Richter im Standort des Benutzers ist
ausschliesslich befugt von Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, es
sei denn, dass
der Amtsrichter befugt ist Dennoch hat Benutzer das Recht, die Streitigkeit dem
infolge des
Gesetzes
zuständigen Richter zu unterbreiten.
1. Für jeden Vertrag
zwischen Benutzer und Auftraggeber gilt niederländisches Recht.
Artikel 25 Abänderung und Fundort der Bedingungen
1. Diese Bedingungen sind im Büro der Handelskammer in
Utrecht,
niederlanden
deponiert unter der Nummer 30174825 am
3. Januar 2002.
Wunschgemäss
übersenden wir Ihnen kostenlos ein Exemplar dieser Bedingungen.
Immer gilt die
zuletzt deponierte Version, in diesem Falle die Version die galt beim
Vertragsschluss.